Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff


Modellprojekte starten
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, hat seine Zustimmung zur Durchführung von zwei Modellprojekten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegeben. Neben körperlichen Einschränkungen berücksichtigt der neue Begriff auch kognitive Einschränkungen, etwa bei Demenz.

Kognitive Einschränkungen werden berücksichtigt

Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat am 27. Juni 2013 seinen Bericht vorgelegt. Darin ist vorgesehen, das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zu ersetzen. Ziel der Maßnahme ist es, dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftigen besser Rechnung zu tragen. Neben körperlichen Einschränkungen sind künftig auch kognitive Einschränkungen für die Pflegestufe relevant, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen.

Testphase startet

Zwei Modellprojekte testen das neue Begutachtungsverfahren für die Pflegebedürftigkeit nun auf seine Alltagstauglichkeit und Wirkung. Hermann Gröhe gab am 8. April grünes Licht für den Start dieser Erprobungsphase. Zunächst werden Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult. Ab dem Sommer 2014 führen sie in allen Bundesländern insgesamt rund 4000 Begutachtungen durch.

Praktikabilität auf dem Prüfstein

In der ersten Studie geht es um die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens zur Einstufung in die jeweilige Pflegestufe. Bundesweit erfolgen rund 2.000 Begutachtungen in Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause – nach den alten und neuen Regeln. Ziel ist ein repräsentatives Abbild des Begutachtungsgeschehens zu gewinnen, Fragen zur Umsetzung und zur Akzeptanz bei den Versicherten zu beantworten und aktuelle Erkenntnisse über die Verteilung der Pflegebedürftigen in den neuen Pflegegraden zu erhalten. Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen) koordiniert die Studie, die von der Hochschule für Gesundheit in Bochum wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird.

Höhe des Versorgungsaufwand bestimmen

Die zweite Studie ermittelt, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Die Forscher begutachten ca. 2.000 Pflegebedürftige aus rund 40 Pflegeheimen in verschiedenen Bundesländern. Sie erheben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist. Die Universität Bremen (Prof. Dr. H. Rothgang) führt die Studie durch.

Ergebnisse für Anfang 2015 erwartet

Die Ergebnisse der Studien sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse beginnen anschließend die gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der Gesetzgeber will den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Legislaturperiode einführen.

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