Elektronische Gesundheitskarte


Ab 2015 gilt nur noch die eGK
Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ab dem 1. Januar 2015 allein gültiger, offizieller Versicherungsnachweis für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen. Bestehende Übergangsfristen treten zum Jahresende außere Kraft. Doch was bedeutet das für Patienten? Welche Informationen sind auf der eGK gespeichert? Und was sind ihre Vorteile? Antworten auf diese Fragen geben die Experten der DAK-Gesundheit.

Was passiert, wenn Versicherte im Januar zum Arzt gehen und noch eine alte Karte haben?

Seit 1. Januar 2014 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. Jeder, der eine elektronische Gesundheitskarte erhalten hat, muss sie als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch vorlegen. Mit dem Jahr 2014 endet auch die Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2015 führt für gesetzlich Versicherte kein Weg mehr an der eGK vorbei. Ohne elektronische Gesundheitskarte müssen Patienten ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls umständlich nachweisen.

Der Arzt hat zudem das Recht, die Kosten für eine Behandlung Patienten ohne eGK privat in Rechnung zu stellen. Diese Privatrechnungen werden nicht durch die Kasse erstattet. Besonders problematisch kann das Ausstellen eines Rezepts sein, denn hier hilft selbst der nachträgliche Nachweis des Versicherungsschutzes in der Regel nicht weiter. Eine Erstattung durch die Kassen erfolgt nicht, hierfür besteht keine Basis.

Was sind die Vorteile der eGK?

Die eGK markiert den Einstieg in eine moderne und auf hohem technischen Niveau gesicherte Datenverarbeitung und Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen. Hieraus erhoffen sich die Experten Vorteile für alle Beteiligten, also für die Versicherten, die Krankenkassen und die Ärzte.

Durch das Foto auf der eGK nimmt die Gefahr von Verwechslungen und für Missbrauch durch Dritte ab. Die Versichertenstammdaten sollen zukünftig online aktualisierbar sein. Somit entfällt der millionenfache Kartenaustausch bei Datenänderungen. Die eGK sichert zukünftig die standardisierte Verfügbarkeit von Notfalldaten und Informationen zur Arzneimitteltherapie. Zudem kann sie als Organspendeausweis, elektronisches Rezept und Patientenakte dienen, wenn der Versicherte diesen Funktionen zustimmt. Möglich ist zudem eine verschlüsselte Kommunikation der Daten, die auf der eGK gespeichert sind.

Wann neue Funktionen auf der eGK zur Verfügung gestellt werden, entscheidet die hierzu vom Gesetzgeber bestimmte Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik).

Werden bereits Daten auf der eGK gesammelt? Wenn ja, welche Daten sind das?

Die eGK enthält bislang lediglich Versichertenstammdaten und zusätzlich das Foto des Karteninhabers. Über freiwillige Funktionen oder Anwendungen entscheidet der Karteninhaber, also der Versicherte. Entscheidet er sich für die Nutzung bestimmter Funktionen der eGK, zum Beispiel als elektronischer Ogranspendeausweis, gelangen nur mit seinem Einverständnis und nach jeweiliger Legitimation durch Eingabe einer PIN entsprechende Daten auf die elektronische Gesundheitskarte. Die eGK "sammelt" nicht selbständig Daten.

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