"Pille danach" bleibt rezeptpflichtig


Ärztliche Beratung vorab verlangt
"Pille danach" bleibt rezeptpflichtig

Die "Pille danach" soll als Notfall-Verhütungsmittel verschreibungspflichtig bleiben. Fast 300 Frauenärztinnen und Frauenärzte bekräftigten diese Forderung während des 20. Gynäkologentages in Mainz.

Beratung erwünscht

Beim Thema Verordnung der „Pille danach“ gibt es derzeit unterschiedliche Positionen zwischen Politikern und Frauenärzten. Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass die „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich sein soll, während die Mehrheit der Frauenärzte dies entschieden ablehnt.

Das Argument der Gynäkologen: Die betroffenen Frauen wünschen sich vor der Einnahme der "Pille danach" eine gute, fachärztliche Beratung. Außerdem handele es sich bei den Forderungen um die Verordnungsfreigabe stets um ältere Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel. Für die neueren und besseren Präparate mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat stehe die Verordnungsfreigabe nicht zur Diskussion.

Checkliste zur Notfall-Verhütung

Um den Ärzten in den Bereitschaftspraxen und Krankenhäusern den raschen Überblick über die Verordnungsbestimmungen der „Pille danach“ zu erleichtern, verschickt der BVF-Landesverband derzeit eine Checkliste. Diese Checkliste soll Ärzten helfen, rasch zu entscheiden, ob die „Pille danach“ aus ärztlicher Sicht überhaupt rezeptiert werden muss. Die Checkliste hilft, schnell und übersichtlich die Verordnung zu ermöglichen, ohne die Besonderheiten der einzelnen Notfall-Verhütungsmittel zu vernachlässigen.

In der Vergangenheit beklagten Patientinnen die zögerliche Rezeptur der Notfall-Verhütungsmittel. Der Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) Dr. Werner Harlfinger, erklärt dies mit einer leichten Unsicherheit und dem Stress im Bereitschaftsdienst. Die neue Checkliste zur Notfall-Verhütung soll dies mit klarer Information und verständlichen Vorgehensschritten ändern.

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