Schmerzen durch Behandlungsfehler


Wie Betroffene ihr Recht einfordern
Schmerzen durch Behandlungsfehler

Trotz der hohen Behandlungsqualität führt in Deutschland falsches Verhalten von Ärzten immer wieder zu Behandlungsfehlern. Werden diese nicht rechtzeitig erkannt, drohen den Patienten langfristig gesundheitliche Beschwerden. Wie Betroffene ihr Recht einfordern.

Unterläuft Ärzten bei ihrer Tätigkeit ein Fehler, kann dies schwere gesundheitliche Folgen für den Patienten nach sich ziehen. Allein im Jahr 2014 prüfte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 14 700 Fälle. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler festgestellt.

Was wird unter Behandlungsfehler verstanden?

Unter einem Behandlungsfehler versteht man einen schuldhaft vermeidbaren Fehler des Arztes oder einer Klinik, der zu gesundheitlichen Schäden führt. Diese können sowohl bei der Diagnose, als auch während der Behandlung geschehen. Als Behandlungsfehler wird beispielsweise das Vergessen von Operationsinstrumenten oder -teilen im Körper des Patienten während einer Operation bezeichnet. Wachsen diese im Gewebe ein oder beginnen sie sich in ihre Bestandteile aufzulösen, drohen dem Patienten nicht nur Schmerzen. Auch die Funktionsfähigkeit verschiedener Organe sowie des Bewegungsapparates kann beeinträchtigt werden.

Wird die Ursache der Beschwerden nicht rechtzeitig erkannt und behoben, müssen Betroffene mit den Folgen leben. Im schlimmsten Fall nehmen gesundheitliche Beschwerden nicht nur zu, sondern können tödlich enden.

Was können Betroffene bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler tun?

„Besteht der Verdacht, falsch behandelt worden zu sein, wenden sich gesetzlich Versicherte am besten persönlich oder telefonisch an ihre Krankenkasse“, empfiehlt Harry Konrad vom Serviceteam der Kaufmännische Krankenkasse (KKH). „Denn in der Regel muss der Patient beweisen, dass ein körperlicher Schaden durch pflichtwidriges Verhalten des Arztes oder der Klinik verursacht wurde, und das ist ohne professionelle Hilfe schwierig.“ Ärzte müssen lediglich bei grob fehlerhaftem Verhalten nachweisen, dass sie unschuldig sind.

Was kann ich dazu beitragen, dass der Fall geklärt wird?

Die Experten empfehlen den Betroffenen, ein Gedächtnisprotokoll zu verfassen. Dieses beinhaltet Angaben zum Behandlungsablauf und zu den behandelten Ärzten. Außerdem dürfen sie Einsicht in ihre Krankenakte nehmen. Das Gedächtnisprotokoll übergeben Patienten anschließend ihrer Krankenkasse. Diese untersucht, inwiefern tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Wenn der Versicherte die betroffenen Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbindet, kann die Kasse dabei auf Untersuchungsunterlagen und Röntgenaufnahmen zurückgreifen.

Gutachten des MDK dient als Grundlage

„Bei begründetem Verdacht lassen wir ein kostenloses Gutachten des MDK erstellen, in dem geprüft wird, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob ein Haftungsgrund gegeben ist“, erklärt Konrad. Im Fall eines Behandlungsfehlers bildet das MDK-Gutachten die Basis für das weitere Vorgehen.

Von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen

Die Krankenkasse rät Betroffenen, sich von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten zu lassen. Sie legt ihnen nahe, eine gütliche Einigung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte oder Kliniken anzustreben. Ein Gerichtsverfahren aufgrund einer Klage auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld ist nicht nur psychisch belastend, sondern kostet Zeit und Geld.

Diese Anlaufstellen unterstützen Betroffene

Weitere Unterstützung finden Betroffene bei Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der regional zuständigen Ärztekammern. Eine Auflistung aller Behandlungsfehler sowie einen Ratgeber einschließlich Musterbriefe und Checkliste finden Sie auf der Internetseite der KKH.

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