Neuerungen im Präventionsgesetz


Kinderärzte fordern Nachbesserung
Neuerungen im Präventionsgesetz

Verbesserungen in der Prävention von Infektionskrankheiten durch einen verpflichtenden Impfschutz sind schon lange Thema der Politik. Jetzt hat sich die Koalition auf neue Änderungen geeinigt. Ein Kommentar der deutschen Kinder- und Jugendärzte.

Mit einer höheren Durchimpfungsrate kann eine Epidemie wie die der Masern schon im Vorfeld vermieden werden: Seit dem Ausbruch im Oktober vergangenen Jahres in Berlin sind 1286 Menschen an dieser Infektionskrankheit erkrankt. Bisher steht es jedoch noch allen Menschen frei, den Empfehlungen nachzukommen und sich gegen Infektionskrankheiten impfen zu lassen oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass es somit zu einem erneuten Ausbruch der Masern kommt, besteht weiterhin.

So schnell wie möglich für höhere Durchimpfungsrate sorgen

Am vergangenen Freitag hat sich die Koalition auf weitere Änderungen zum Präventionsgesetz geeinigt. Grundsätzlich dient es dazu, die Prävention und Früherkennung von Krankheiten sowie die Förderung der Gesundheit zu regeln. Aus den geplanten Änderungen wird ersichtlich, dass sich Kinder und Personen, die sich von Berufs wegen in KiTas, Schulen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten, ohne ausreichenden Impfschutz nicht in diesen Einrichtungen aufhalten dürfen. Gesundheitsämter können Eltern vorladen, die Bundesländer Sanktionen gegen sie verhängen. Kinder- und Jugendärzte stehen den Bußen jedoch kritisch gegenüber: Denn diese Regelungen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. „Wir müssen jedoch JETZT für eine bessere Durchimpfungsrate sorgen, das hat die letzte Masernepidemie deutlich gezeigt,“ betont der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Dr. Wolfram Hartmann.

Geplante Änderungen sind nicht wirklich neu

Wirklich neu sind die Änderungen nicht: Denn bereits das bestehende Infektionsschutzgesetz sieht den Ausschluss von (mutmaßlich) infizierten Personen vor, die sich aus beruflichen Gründen in diesen Einrichtungen aufhalten. Diese Regelung betrifft ebenso Kinder unter sechs Jahren. Als tatsächlich neu betrachtet Hartmann lediglich „die Androhung von Sanktionen, wenn kein Nachweis einer jüngst stattgefundenen Impfberatung vor Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung vorgelegt werden kann.“

Forderungen der BVKJ

Statt Sanktionen fordert der Berufsverband eine bessere Methode bei der Beratung der Eltern, die auf aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft basiert und die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie des entsprechenden Bundeslandes berücksichtigen. Weiterhin sollten Ärzte Eltern nicht in ihrer Meinung bestärken, auf eine Impfung ihres Kindes zu verzichten.
Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen des Präventionsgesetzes besteht der BVKJ weiterhin auf eine Impfpflicht für diejenigen, die in öffentlich finanzierten Einrichtungen wie KiTas, Schulen aber auch in Sportvereinen Kinder und Jugendliche betreuen.

Jedes Jahr im August gibt die STIKO einen aktualisierten Impfkalender heraus, der die empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufführt. Den aktuellen Impfkalender 2014 finden Sie hier.

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