Cannabis auf Rezept?


Cannabis als Arzneimittel betrachten
Cannabis auf Rezept?

Vom Arzt verordnetes Cannabis sollte wie Arzneimittel behandelt werden, fordert die Bundesapothekerkammer. Was würde dies für Eigenanbau und Kostenerstattung bedeuten?

Gegen starke Schmerzen kann Cannabis helfen. Vor allem wenn andere Schmerzmittel versagen, bietet die Hanfpflanze eine gute Alternative. Doch bislang ist der medizinische Einsatz nur erlaubt, wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem einzelnen Patienten eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Ab kommendem Jahr soll es nun möglich sein, Cannabis auf Rezept zu beziehen. Politiker arbeiten derzeit eine entsprechende Neuregelung aus, die den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern soll.

Cannabis als Arzneimittel einstufen

Im Zuge dessen macht die Bundesapothekerkammer darauf aufmerksam, dass ärztlich verordnetes Cannabis wie ein Arzneimittel behandelt werden sollte. Das gilt für die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. „Alle Arzneimittel gehören in die Hände des Apothekers. Wenn Cannabis gegen Schmerzen ärztlich verordnet wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es anderen Arzneimitteln gleichgestellt werden“, fordert Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Das heißt, dass es vom Arzt verordnet, vom Apotheker geprüft und abgegeben sowie von der Krankenkasse bezahlt wird.“
Cannabis: Kostenübernahme durch die Kassen

Cannabispräparate aus der Apotheke sind teuer und werden derzeit in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse bezahlt. Der Eigenanbau ist billiger, doch in der Regel illegal. Kiefer fährt fort: „Wenn ein Arzt einem schwerkranken Patienten Cannabis verordnet, muss die Krankenkasse die Kosten für dieses Arzneimittel übernehmen. Eine Zweiklassen-Pharmazie lehnen wir entschieden ab: Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben alle Patienten das gleiche Recht auf Arzneimittel, die einheitlichen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen genügen.“

Eigenanbau von Cannabis?

Um Cannabis als Arzneimittel einstufen zu können, müssten für Cannabisblüten vom Anbau bis zur Anwendung die gleichen Qualitätsstandards gelten wie für alle anderen Arzneimittel. Dies bedeutet: Diese pharmazeutischen Qualitätsanforderungen für Cannabis werden in einer Monographie definiert, zum Beispiel im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC). „Daran arbeiten wir intensiv“, erläutert Kiefer. „Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet. Daher können wir die Legalisierung des Eigenanbaus nicht gutheißen.“

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