„Pille danach“ rezeptfrei erhältlich


Gesetzesänderung erleichtert Zugang
„Pille danach“ rezeptfrei erhältlich

Ab 16. März erhalten Frauen die „Pille danach“ ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke. Ausschlaggebend für die Gesetzesänderung war ein Entschluss der Europäischen Kommission. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, begrüßt die Entscheidung, da sie den betroffenen Frauen schnelle und sichere Hilfe verspricht.

Gesetzesänderung erleichtert Frauen den Zugang zu Notfallkontrazeptiva

Notfallkontrazeptiva mit hohen Dosen Ulipristol oder Levonorgestrel, kurz „Pille danach“ genannt, verhindern, dass sich eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter einnistet. Je nach Präparat bleiben den Frauen nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr maximal 72 oder 120 Stunden um das Medikament einzunehmen, anschließend entfällt die gewünschte Wirkung. „Ohne Rezeptpflicht könnten wir den Frauen noch schneller weiterhelfen“ argumentierte Dr. Andreas Kiefer im Vorfeld der Entscheidung. Betreut werden die Frauen in der Apotheke. „Wir Apotheker werden dies leisten, denn kompetente und diskrete Beratung gehört zu unseren alltäglichen Aufgaben“, betont der Präsident der Bundesapothekerkammer.

Abgabebestimmungen für die „Pille danach“

Für die Abgabe der Pille danach hat die Bundesapothekerkammer zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Frauenärzten umfangreiche Handlungsanweisungen erlassen. So darf das Medikament beispielsweise nur an die Patientin persönlich abgegeben werden. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren rät die Bundesapothekerkammer das Beratungsgespräch zusätzlich zu dokumentieren. Sofern sie eine ärztliche Verschreibung vorlegen, erhalten junge Frauen unter 20 das Medikament erstattet. Vorratskäufe unterstützen die Apotheken nicht. Schließlich ersetzt die Pille danach nicht die herkömmlichen Verhütungsmethoden, sondern ist lediglich dem Notfall vorbehalten.

Kurze Geschichte einer umstrittenen Gesetzesänderung

Ausschlaggebend für die Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht war eine Entscheidung der EU-Kommission. Die Sachverständigen beurteilten das Notfallkontrazeptivum als sicher genug für eine verschreibungsfreie Abgabe. Damit war der Entschluss auch für Deutschland bindend. Bundesgesundheitsminister Wilhelm Gröhe zögerte zunächst damit, die EU-Richtlinie in Deutsches Recht umzusetzen. Schließlich setzte sich der Bundesrats-Gesundheitsausschuss mit der Forderung durch, einen „niedrigschwelligen und schnellen Zugang - insbesondere für junge Frauen - zu dem Notfallkontrazeptiva zu  eröffnen.“ Die Länderkammer knüpfte ihre Zustimmung an ein Versandverbot der „Pille danach“ für Internetapotheken. Außerdem erreichte sie, dass vorerst nur ulipristolhaltige Notfallkontrazeptiva ohne Rezept erhältlich sein werden. An einer Entlassung levonorgestrelhaltiger Präparate aus der Verschreibungspflicht wird allerdings schon gearbeitet.

Lesen Sie mehr...

Diese Themen könnten Sie außerdem interessieren...
 

www.natuerlich-netzwerk.de

www.llid.de

www.mentop.de
 

News

Unterschätztes Krebsrisiko
Unterschätztes Krebsrisiko

Häufiger als gedacht

Fast jeder Zweite erkrankt im Laufe seines Lebens an Krebs. Doch nur wenige halten ihr eigenes Risiko für hoch. Das zeigt eine Befragung des Deutschen Krebsforschungszentrums.   mehr

Antidepressiva schrittweise absetzen?
Eine Frau hält Antidepressiva in Tablettenform in der Hand.

Studie zu Symptomen

Viele Menschen nehmen zeitweise Antidepressiva – in Deutschland sind es etwa 8 bis 10 Prozent. Doch was passiert eigentlich, wenn die Betroffenen die Medikamente wieder absetzen möchten?   mehr

Hautreizung unter Windeln vermeiden
Blick auf die Windel eines Babys. Ob Baby oder Erwachsener, Hautpflege beugt Reizungen vor.

Ob Baby oder alter Mensch

Windeln halten Jung und Alt trocken, doch darunter kommt es durch den Kontakt mit Urin und Stuhl leicht zu Hautirritationen. Wie lässt sich vorbeugen?   mehr

Verhütung in der Perimenopause
Verhütung in der Perimenopause

Passt die Methode noch?

Nähert sich eine Frau den Wechseljahren, nimmt die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft ab. Muss dann noch verhütet werden und wenn ja, mit welcher Methode?   mehr

Impfungen im Herbst
Impfungen im Herbst

Hochsaison für Infektionen

In der kalten Jahreszeit nehmen Atemwegsinfekte wieder zu. Für viele Menschen sind jetzt Impfungen empfohlen. Was hat sich geändert und wo gibt es gute Informationen?    mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Löwen-Apotheke
Inhaber Stefan Wilde
Telefon 034361/ 500 15
Fax 034361/ 500 10
E-Mail info@apotheke-dahlen.de